Alsdorfer Burg

Burganlage im Stil einer mittelalterlichen Wasserburg im Herzen der Stadt Alsdorf - heute beliebte Hochzeitslocation.

Betriebliche Altersvorsorge

Tarifvertragliche Regelungen für Medizinische Fachangestellte und ArzthelferInnen.

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Stellen Sie sich der sozialen Verantwortung in Bezug auf drohende Altersarmut Ihres Praxispersonals. Ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitern mit Ihrem Beitrag als Arbeitgeber eine zusätzliche Altersversorgung durch eine Betriebsrente. Für Sie als Arbeitgeber hat das sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Vorteile.

Durch den seit 01.07.2008 geltenden Tarifvertrag, der zum 01.07.2011 angepasst wurde, leisten Sie als Arbeitgeber einen weiteren Beitrag zur Altersvorsorge Ihrer Angestellten. Dabei nutzen sie die betriebliche Altersvorsorge und erhöhen deren Attraktivität durch einen Arbeitgeberbeitrag sowie des zusätzlichen Arbeitgeberzuschusses zur Entgeltumwandlung.

 
  • Einfache Handhabung und geringer Verwaltungsaufwand.

  • Mit geringen Beiträgen sichern Sie die Zukunft Ihrer Mitarbeiter.

  • Kein Haftungsrisiko.

  • Ersparnis von Steuern und Sozialversicherungsabgaben auf die Beiträge Ihrer Praxismitarbeiter und die Arbeitgeberbeteiligung.


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