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Die grüne Oase im Herzen der City lädt zum Verweilen ein.
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In die Unterstützungskasse dürfen Ihre Mitarbeiter mehr einzahlen als der Gesetzgeber vorsieht. Bei diesem Durchführungsweg gibt es kaum Einschränkungen in der Höhe der Beiträge. Die Entgeltumwandlung ist während der Ansparzeit für den Arbeitnehmer steuerfrei.
Die Versorgungsleistungen können als Kapital- oder Rentenzahlung erbracht werden. Diese werden nachgelagert - wie Arbeitslohn - besteuert. In der Regel gilt im Alter ein niedrigerer Steuersatz als in der Ansparphase.