Postwagen am Rathaus Aachen

Einkehr mit urig-rustikalem Flair. Hier wird Geschichte lebendig.

Vererben mit Strategie

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Höhe der Erbschaftsteuerpflicht maßgeblich zu beeinflussen, beispielsweise durch Schenkungen.

Durch Vermögensübertragungen in Form von Schenkungen können Sie Ihren Angehörigen eine Menge Erbschaftsteuern ersparen. Alle 10 Jahre werden diese innerhalb von Freibeträgen steuerfrei behandelt. Beschenken Sie und Ihr Ehepartner Ihre Kinder und/oder Enkelkinder aus eigenem statt aus gemeinsamem Vermögen, verdoppeln sich sogar die Freibeträge.

Doch Vorsicht: Auch im Todesfall können (die vollen) Steuerfreibeträge nur dann geltend gemacht werden, wenn seit der letzten Schenkung mindestens 10 Jahre verstrichen sind. Daher ist es sinnvoll, Vermögensübertragungen frühzeitig ins Auge zu fassen.

Entscheiden Sie sich zusammen mit Ihrem Ehepartner für die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos bzw. -depots, wird im Todesfall bei der Berechnung der Erbschaftsteuer grundsätzlich nur die Hälfte des Guthabens erfasst.

Eine weitere Möglichkeit zur Senkung der Erbschaftsteuer ist der Erwerb von Grundvermögen. Es wird im Erbfall niedriger bewertet als Barvermögen. Alternativ kommen Beteiligungen in Form von Immobilienfonds in Frage.

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