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Gesetzliche Erbfolge

Wer erbt, wenn kein Testament existiert?

Existieren weder Testament noch Erbvertrag, geht unser Gesetz davon aus, dass der Erblasser sein Vermögen den Menschen vererben möchte, die ihm am nächsten stehen: den Kindern, dem Ehepartner und anderen Angehörigen.

Grundsätzlich haben nur Blutsverwandte einen gesetzlichen Anspruch. Als Faustregeln gelten:

  • Nachfahren erben vor Vorfahren
  • Erben einer höheren Ordnung (enge Angehörige) schließen diejenigen einer niedrigeren Ordnung (entfernte Verwandte) aus.

Nicht zur Verwandtschaft gehörend, genießt der Ehepartner in der gesetzlichen Erbfolge einen Sonderstatus. In jedem Fall stehen ihm sämtliche Gegenstände des ehelichen Haushalts (wie z.B. die gesamte Einrichtung des Hauses und das gemeinsam genutzte Auto) zu. Weitere gesetzliche Ansprüche sind vom Güterstand abhängig.

  • Gesetzlicher Erbanteil des Ehepartners

    Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung: Wenn weder Testament noch Erbvertrag vorliegen, hängt von der so genannten Güterstandsregelung ab, wie viel der Ehepartner erbt. Mehr...

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